Das Inventar - Eine Definition

Das Inventar - Eine Definition

Das Inventar ist eine Aufstellung über alle Vermögenswerte, die sich im Besitz des Unternehmens befinden.

Erstellen eines Inventars

Wenn einmal im Jahr die Fakten auf den Tisch kommen und abgerechnet wird, dann sind die Erbsenzähler gefragt. Denn beim Inventar kommt es darauf an, wirklich alles genau in seiner Anzahl, seiner Größe und seinem Gewicht zu protokollieren. Bis zum letzten Bleistift....

Was ist ein Inventar?

Ein Inventar ist eine Aufstellung über alle Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens, wie sie zu einem bestimmten Stichtag existieren. Damit liefert es als eine Art Bestandsverzeichnis die grundlegenden Daten für die Bilanz und den Jahresabschluss. Das Inventar ist also im Vergleich zur Bilanz eine ausführliche Darstellung der Vermögenswerte. Der Begriff „Inventar“ leitet sich von dem lateinischen Wort „inventarium“ ab, welcher bereits im 15. Und 16. Jahrhundert ein gebräuchlicher juristischer Fachausdruck für ein ähnliches Konzept war.

Das Inventar und die Inventur

Als Inventur wird der Bestandsaufnahme-Prozess bezeichnet, welcher einem Inventar zu Grunde liegt. Bei der körperlichen Inventur werden dabei alle gegenständlichen Vermögenswerte vermesse, gezählt, gewogen oder sonst irgendwie erfasst und protokolliert. Die Buchinventur umfasst alle nicht-körperlichen Werte sowie Schulden. Außerdem gibt es noch die sogenannte Anlageninventur. Diese umfasst das Anlagevermögen, die dauerhaft im Betrieb vorhandenen Wertgegenstände, und umfasst die Büro- und Geschäftsausstattung, soweit diese nicht unter die sogenannten „geringwertigen Wirtschaftsgüter“ fällt.

In der Regel wird die Inventur als sogenannte zeitnahe Stichtagsinventur durchgeführt, welche die Bestandsaufnahme zu einem festgelegten Termin vorschreibt. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer permanenten, also jahresbegleitenden, Inventur oder auch einer verlegten Inventur, zu einem anderen Termin. Außerdem haben große Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Inventar-Aufstellung auf eine Stichprobeninventur aufzubauen.

Aus welchen Teilen besteht ein Inventar?

Ein Inventar gliedert sich in drei Teilbereiche auf: das Vermögen, die Schulden und das Eigenkapital bzw. das Reinvermögen. Dabei gliedert sich das Vermögen noch einmal in Anlage- und Umlaufvermögen. Unter dem Begriff Anlagevermögen sind dabei alle Wertgegenstände summiert, welche auf Dauer im Betrieb eingesetzt werden, wie beispielsweise das Grundstück oder die Maschinen. Unter einem Umlaufvermögen sind dagegen alle Werte verstanden, welche sich nur vorrübergehend zum Zeitpunkt der Inventur im Besitz des Unternehmens befinden, wie beispielsweise Rohstoffe oder halbfertige Produkte. Unter Schulden werden beim Inventar nicht nur offene Rechnungen oder ähnliche Verbindlichkeiten gefasst, sondern auch das in das Unternehmen investierte Fremdkapital. Das Reinvermögen oder auch Eigenkapital ergibt sich rechnerisch, in dem die Schulden vom Vermögen insgesamt angezogen werden.

Die Rechtliche Regelung zum Inventar

Das Inventar, seine Notwendigkeit sowie seine Form und Aufstellungsinhalte sind in § 240 des deutschen Handelsgesetzbuches niedergelegt:

„(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.

(2) Er hat demnächst für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahrs darf zwölf Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken.

(3) Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.

(4) Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefaßt und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.“