Wann finden die IHK Prüfungen statt?
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine geben die Prüfungskommissionen der IHK lange im Voraus bekannt. Jeder Teilnehmer muss sich selbst bei seiner zuständigen IHK anmelden. Zuständig ist dabei stets die Kammer, in dem der Wohnort oder die Arbeitsstätte des Prüflings liegt. Auch die IHK des Bezirkes, in dem der Fortbildungskurs besucht wird, darf die Prüfung abnehmen. Die Anmeldefristen der einzelnen IHK sind jedoch nicht einheitlich. Manche IHK fordern eine Anmeldung 5 Monate im Voraus, andere nur 2 Monate.
Bitte beachten: Nicht jede IHK bietet jede Prüfung bzw. jeden Prüfungstermin an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK, welche Prüfungstermine angeboten werden.
Prüfungstermine 2016 | Frühjahr | Herbst |
---|---|---|
Prüfungsteil A
| 10.03.2016 | 12.09.2016 |
Prüfungsteil B
| 11.03.2016 | 13.09.2016 |
| 14.03.2016 | 16.09.2016 |
| 17.03.2016 | 20.09.2016 |
Optional
| 04.04.2016 | - |
Prüfungstermine 2017 | Frühjahr | Herbst |
---|---|---|
Prüfungsteil A
| 09.03.2017 | 12.09.2017 |
Prüfungsteil B
| 10.03.2017 | 13.09.2017 |
| 15.03.2017 | 19.09.2017 |
| 20.03.2017 | 22.09.2017 |
Optional
| 03.04.2017 | - |
Prüfungstermine 2018 | Frühjahr | Herbst |
---|---|---|
Prüfungsteil A
| 12.03.2018 | 17.09.2018 |
Prüfungsteil B
| 13.03.2018 | 18.09.2018 |
| 21.03.2018 | 24.09.2018 |
| 26.03.2018 | 28.09.2018 |
Optional
| 09.04.2018 | - |
Wie funktioniert die Anmeldung? Und wo melde ich mich an?
Auf den Internetseiten der örtlichen IHK finden die Absolventen von Vorbereitungskursen auch Anmeldeformulare für die Prüfungen. Hier fragt die IHK die wichtigsten persönlichen Daten ab. Auch die Angabe der gewünschten Prüfungstermine darf nicht vergessen werden. Das Formular senden die Prüflinge dann direkt zur IHK. Die Anmeldung zur Bilanzbuchhalterprüfung muss immer bei der zuständigen IHK erfolgen. Nicht in jedem Jahr führen aber alle Kammern Prüfungen auch wirklich durch. Ihre örtliche IHK muss Ihnen dann eine Kammer nennen, bei der Sie die Prüfung ablegen dürfen. Sie leitet dann auch Ihre Unterlagen weiter. Die Prüfungskommission der prüfenden IHK versendet dann Einladungen zur Prüfungsveranstaltung, in denen sie auch Ort und Beginn mitteilt.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Die IHK prüft zuerst mit Hilfe weiterer Unterlagen, ob die Zulassungsvoraussetzungen des Teilnehmers erfüllt sind. So verlangen die Prüfer neben der Anmeldung zur Prüfung auch den Lebenslauf und vollständige Kopien der Zeugnisse der Berufsausbildung. Außerdem müssen die Prüflinge Arbeitszeugnisse einreichen, aus denen die notwendigen Jahre Berufspraxis im kaufmännischen Bereich erkennbar sind. Hier sollte auch eine Tätigkeitsbeschreibung enthalten sein. Übernehmen Arbeitgeber die Prüfungsgebühren, so ist eine Kostenübernahmebestätigung einzureichen.
Was kostet die Bilanzbuchhalter IHK Prüfung?
Trotz einheitlicher Prüfungsaufgaben (zumindest im schriftlichen Teil) gibt es keine einheitliche Gebührenordnung. So fordern die Kammern unterschiedlich hohe Gebühren. Die Beträge reichen für die Prüfungsteile A und B von jeweils 128 Euro bis zu 260 Euro. Detaillierte Informationen liefern die jeweiligen Gebührenordnungen der Kammern und ihre Veröffentlichungen im Internet. Auch wer einzelnen Prüfungsteile wiederholen muss, findet hier die Kosten dafür.
Kann ich nach der Anmeldung von der Prüfung zurücktreten?
Gründe für einen Rücktritt von der Prüfung kann es immer geben. Wichtig ist eine frühzeitige Information der IHK, bei der sich der Teilnehmer angemeldet hat. Oft wird eine Frist dafür bereits in der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt. Die Absage muss stets schriftlich erfolgen. Die meisten Prüfungskommissionen tolerieren dann eine Abmeldung oder eine Verschiebung des Prüfungstermins ohne zusätzliche Strafgebühren. Die Prüfung selbst gilt dann als nicht abgelegt und kann später ohne Probleme neu begonnen werden.
Welche Stornogebühren entstehen?
Auch hier gibt es kein einheitliches Vorgehen der Kammern. Wird die Prüfung mit wichtigem Grund kurzfristig abgesagt, berechnen die Kammern oft eine Verwaltungsgebühr. Einige verlangen einen Festbetrag dafür, andere wiederum einen anteiligen Betrag von der Prüfungsgebühr (z.B. 30 Prozent). Diese Gebühren sollten jedoch nicht vor einer Absage abschrecken, denn die Folgen eines unbegründeten Nichterscheinens wiegen in der Regel schwer.
Was passiert, wenn ich krank bin oder zur Prüfung ohne Grund nicht erscheine?
Auch plötzliche Gründe, wie etwa eine Krankheit, können die Teilnahme an der Prüfung verhindern. Hierüber müssen Teilnehmer die prüfende IHK sofort informieren! Wichtige Gründe für das Fernbleiben müssen sie belegen, etwa durch die Krankschreibung des Arztes. Nur wenn die IHK diese Gründe akzeptiert, wird die Prüfung ohne Folgen verschoben. Fehlen Teilnehmer unentschuldigt, gilt die Prüfung als abgelegt. Natürlich können dann keine Punkte erreicht werden, die Prüfung wird somit als nicht bestanden gewertet.