Selbstständig arbeiten als Bilanzbuchhalter

Selbstständig arbeiten als Bilanzbuchhalter

In Deutschland arbeiten zur Zeit mehr als 115.000 Bilanzbuchhalter. Mehr als ein Viertel davon sind selbständig, d.h. sie arbeiten auf eigene Rechnung. Der Reiz ihrer Tätigkeit liegt in der Vielseitigkeit. Selbstständige Bilanzbuchhalter übernehmen Aufgaben in Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen. Sie helfen ihnen, die Buchhaltung zeitnah und korrekt zu erledigen und sind das Bindeglied zum Steuerberater.

Was macht eine Selbstständigkeit als Bilanzbuchhalter attraktiv?

Viele selbstständige Bilanzbuchhalter mögen die Unabhängigkeit ihrer Tätigkeit. Sie entscheiden selbst, für welchen Arbeitgeber sie tätig werden. Das können sowohl kleine Unternehmen sein als auch große Konzerne.

Oft bleiben die Bilanzbuchhalter auch nur zeitweise in den Betrieben und betreuen wichtige Projekte. Das kann die Hilfestellung bei der Umstellung des Rechnungswesens von HGB- auf IFRS-Grundlagen sein, die Umstellung der Buchhaltung von der Kameralistik auf die Doppik in den Kommunen oder auch die Verschmelzung von Unternehmen und ihrer Buchhaltungssysteme.

In der Selbständigkeit kann ein deutlich höherer Stundenlohn als im Angestelltenverhältnis erzielt werden. Über den Umfang und den Zeitpunkt der Arbeitsleistung kann frei entschieden werden, Teile der Tätigkeit können auch im Homeoffice erledigt werden.

Wie mache ich mich selbstständig?

Voraussetzung für eine Selbständigkeit ist der erfolgreiche Abschluss als Bilanzbuchhalter. Möchten Sie danach selbständig tätig werden, dann beginnen Sie rechtzeitig mit den Vorbereitungen. Sie dürfen mit dem Titel „Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ werben, denn er ist gesetzlich geschützt.

Erstellen Sie einen Businessplan und errechnen Sie, wie viel Einkommen Sie erzielen müssen, um allen Verpflichtungen gerecht zu werden. Legen Sie Ihren Preis für die Dienstleistungen fest. Als Bilanzbuchhalter sind Sie hervorragend ausgebildet und hoch motiviert. Das sollte auch Ihre angestrebte Vergütung ausdrücken. Leider bieten viele Buchhalter ihre Dienstleistungen zu günstig an, vor allem, wenn sie nebenberuflich beginnen. Eine gute Orientierungshilfe bietet die aktuelle Gebührenordnung des b.b.h, des Berufsverbandes der selbstständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Denken Sie an alle Kosten, die anfallen werden.

Wichtig ist auch eine ausreichende Versicherung. Als Bilanzbuchhalter ist eine Vermögensschadenshaftpflicht unverzichtbar. Schwierig gestaltet sich die Akquise von Aufträgen, denn eine offensive Werbung ist den Bilanzbuchhaltern nicht erlaubt. Jetzt machen sich gute Kontakte und ein eng gestricktes Netzwerk bezahlt. Bereiten Sie außerdem eine Homepage vor, auf der Sie Ihre Dienstleistung professionell präsentieren. Die Investition wird sich lohnen.

Welche Voraussetzungen muss ein selbstständiger Buchhalter beachten?

Die Qualifikation als Bilanzbuchhalter ist einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit entsprechender Berufspraxis gleichwertig. Laut Steuerberatergesetz dürfen Sie damit als Buchführungshilfe tätig werden. Als selbstständiger Bilanzbuchhalter führt man einen gewerblichen Beruf aus.

Leider ist die Tätigkeit nicht in der Liste der freien Berufe aufgeführt, so dass eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Selbstständige Bilanzbuchhalter müssen den Beginn ihrer Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, das ihnen dann eine Steuernummer zuteilt.

Welche Dienstleistungen darf ich als selbstständiger Buchhalter anbieten?

Die Aufgabenbereiche der selbstständigen Bilanzbuchhalter sind leider durch das Steuerberatungsgesetz eng begrenzt. Als Buchführungshilfe bleiben ihnen alle steuerlich beratenden Tätigkeiten leider verwehrt.

Selbstständige Bilanzbuchhalter dürfen folgende Aufgaben für ihre Mandanten übernehmen:

  • Daten nach Belegen erfassen, laufende Geschäftsvorfälle buchen
  • Belege kontieren, Buchungsanweisungen erteilen
  • Schreib- und Rechenarbeiten erledigen
  • Laufende Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteueranmeldungen abgeben
  • Offene Posten pflegen und säumige Kunden mahnen
  • Zahlungen steuern und Zahlungsverkehr ausführen
    Kosten rechnen, Preise kalkulieren

Möchten Sie Ihre Dienstleistung bewerben, so müssen Sie explizit darauf hinweisen, welche Tätigkeiten Sie ausführen dürfen. Viele Kunden erwarten allerdings mehr von ihren externen Buchhaltern. Weisen Sie darauf hin, dass das gesetzlich leider nicht erlaubt ist.

Welche Arbeiten dürfen selbstständige Buchhalter nicht anbieten?

Steuerberaterkammern haben ein sehr waches Auge auf selbstständige Bilanzbuchhalter. Sie fürchten offensichtlich Konkurrenz. Daher gibt es eine lange Liste, welche Dienstleistungen sie nicht ausführen dürfen.

Folgende Dienstleistungen dürfen Bilanzbuchhalter nicht anbieten:

  • Die Buchführung oder den Kontenrahmen einrichten
  • Den Jahresabschluss oder die Bilanz aufstellen
  • Vorbereitende Abschlussbuchungen vornehmen (Abschreibungen, Abgrenzungen, Rückstellungen)
  • Den Gewinn/ Verlust ermitteln
  • Lohnkonten einrichten
  • Umsatzsteuervoranmeldungen auslösen oder Steuererklärungen abgeben

Welche Strafen drohen, wenn Buchhalter gesetzliche Grenzen überschreiten?

Steuerliche Beratung und ähnliche Leistungen dürfen selbstständige Bilanzbuchhalter nicht ausüben. Weist das Finanzamt Verstöße gegen das Steuerberatergesetz nach, so sind Bußgelder bis zu 5.000 Euro je Fall möglich. Außerdem schauen vor allem die Steuerberaterkammern genau auf die Werbemaßnahmen der Selbstständigen. Hier verteilen sie Abmahnungen mit Strafzahlungen, wenn unerlaubte Dienstleistungen versprochen werden.

Wie darf ich meine Dienstleistung als selbstständiger Bilanzbuchhalter bewerben?

Besonderes Augenmerk müssen selbstständige Buchhalter auf ihre Werbemaßnahmen legen, denn Werbesolgans wie „Ich übernehme Ihre Buchhaltung!“ sind nicht erlaubt. Regelmäßig entschieden hier Gerichte zugunsten der Steuerberater, die meinen, Kunden könnten die Erledigung der gesamten Buchführung erwarten. Dazu zählen neben Buchen und Kontieren aber auch die Einrichtung der Buchführung und das Erstellen von Abschlüssen. Dies ist aber ausdrücklich den steuerberatenden Berufen vorbehalten und dem Bilanzbuchhalter nicht erlaubt.

Inzwischen dürfen Buchhalter mit ihrem Titel aber auf Visitenkarten oder im Telefonbuch werben. Auf ihrer Homepage oder in Beschreibungen ihrer Dienstleistungen müssen sie aber nach wie vor die Tätigkeiten aufzählen, zu denen sie ermächtigt sind.

Kritik an der rechtlichen Stellung der Bilanzbuchhalter

In der Praxis dürfen selbstständige Bilanzbuchhalter damit weniger Aufgaben übernehmen als die angestellten Kollegen. Bei denen gehören zumindest die Umsatzsteuervoranmeldung und die vorbereitenden Buchungen zum Jahresabschluss zur Stellenbeschreibung. Gerechtfertigt ist das nicht, denn die Ausbildung ist identisch.

Das Steuerberatergesetz in Deutschland ist überholt und behindert die Berufsausübung der Bilanzbuchhalter. Auch international entstehen ihnen Nachteile. In europäischen Ländern dürfen sie die Dienstleistungen anbieten, die sie auch in ihrem Heimatland übernehmen würden. Ein Bilanzbuchhalter aus Österreich darf in Deutschland Abschlüsse erstellen, weil die Gesetzgebung es dort zulässt. Ein deutscher Kollege jedoch kann diese Dienstleistung im Nachbarland nicht anbieten, auch wenn er über die notwendige Qualifikation verfügt.

Die großen Verbände der Bilanzbuchhalter, der b.b.h. (Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter) und auch der BVBC (Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller) fordern hier mit Nachdruck Verbesserungen. Bisher leider ohne Erfolg.

Pro & Contra zur Selbstständigkeit

Für den Aufbau einer Selbständigkeit benötigen Bilanzbuchhalter einen langen Atem, Flexibilität und ein funktionierendes Netzwerk. Dabei ist so manche Durststrecke zu überwinden. Oft gibt es Arbeitsspitzen, in denen eine geregelte Arbeitswoche nicht umzusetzen ist. Gerade in der Anfangszeit müssen die Buchhalter viel Zeit in Werbung und Akquise investieren – ein Aufwand, der nicht bezahlt wird.

Bilanzbuchhalter benötigen einen festen Kundenstamm, um ihre laufenden Kosten zu decken. Hier winken aber interessante und abwechslungsreiche Arbeitsaufgaben, weil jedes Unternehmen durch seine individuellen Bedingungen lebt. Mit steigender Auftragszahl und temporären Einsätzen in Betrieben können die Selbstständigen einen attraktiven Verdienst erzielen.

Dazu sind Sie als Bilanzbuchhalter Ihr eigener Chef – bestimmen über Urlaub, Weihnachtgeld, Firmenwagen und weitere Boni.