Die Bilanzbuchhalter IHK-Prüfung

Die Bilanzbuchhalter IHK-Prüfung
Für die Bilanzbuchhalter Prüfung vor der IHK gibt es einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Die wichtigste Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, nach Möglichkeit im kaufmännischen Bereich. Da die IHK ebenso viel Wert auf die Praxiserfahrung legt, muss außerdem Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Speziell der Jahresabschluss, das Steuerrecht sowie die Kosten -und Leistungsrechnung sollten für angehende Bilanzbuchhalter keine Fremdworte sein. Diese Kenntnisse erlernen Sie durch praktische Berufserfahrung im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen oder in einem Steuerberaterbüro. Auch die Prüfungsordnung sieht in § 2 vor, dass die erforderliche Berufserfahrung einen Bezug zum Aufgabenfeld des IHK Bilanzbuchhalters haben muss.

Besitzen Sie bereits einen Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Steuern und Bilanzen, ist Berufspraxis dennoch unbedingt erforderlich. Sie müssen sie anhand Ihrer Arbeitszeugnisse nachweisen können.

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK Bilanzbuchhalterprüfung

Zur IHK Bilanzbuchhalter Prüfung wird zugelassen, wer ...

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von 3 Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

... nachweisen kann.

Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter / zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Bilanzbuchhalterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Berufserfahrung erreicht sein?

Die vorgeschriebene Berufserfahrung muss erst zum Beginn des ersten Prüfungsteils erfüllt sein (§ 2 der Prüfungsverordnung). Die während der Dauer eines Lehrgangs erworbene Berufspraxis wird mit angerechnet. Mit den Buchhalter Kursen kann also schon vorher begonnen werden. Sie sparen dadurch viel Zeit!

Eine geringfügige Unterschreitung der vorgeschriebenen Berufspraxis wird von der IHK oft toleriert (Maximal drei Monate). Die erforderliche Berufspraxis findet jedoch ihre Begründung in der anspruchsvollen Prüfung, die ohne Berufserfahrung kaum zu bestehen ist.

Anforderungen, die an die zu erfüllende Berufspraxis gestellt werden

Wie bereits oben erwähnt, muss die Berufserfahrung wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) konkretisiert den § 2 der Prüfungs-Verordnung. Als Nachweis für eine qualifizierte Berufspraxis gelten bestimmte Kerntätigkeiten. Hierzu zählen vor allem GuV-Rechnung, Erstellung des Jahresabschlusses, sowie das Erstellen von Bilanz und Lagebericht.

Besitzt der Bewerber keine Erfahrung in diesen Tätigkeiten, muss eine qualifizierte Mitwirkung in anderen Bereichen des Rechnungswesens nachgewiesen werden. Dies können unter anderem Personalbuchhaltung, Materialbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung oder Planungen und Auswertungen im Rechnungswesen sein.

Bilanzbuchhalter Lehrgänge als Zulassungsvoraussetzung?

Grundsätzlich gehören Bilanzbuchhalter Lehrgänge nicht zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Bilanzbuchhalter Prüfung. Somit ist eine selbstständige Vorbereitung möglich. Allerdings belegen die meisten Prüfungsbewerber aufgrund der hohen Anforderungen einen Bilanzbuchhalter Kurs, welcher von verschiedenen Trägern in unterschiedlichen Varianten angeboten wird.

Welcher Ausbildungshintergrund ist förderlich zum Bestehen der Prüfung?

Viele Lehrgangsteilnehmer in Bilanzbuchhalter Kursen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Bürokaufmann / Bürokauffrau, Industriekaufmann / Industriekauffrau oder Groß- und Außenhandelskaufmann / -frau. Diese Erstausbildungen bieten eine solide Basis, um die Prüfung mit Erfolg zu bestehen.

Ebenso gute Voraussetzungen bieten Ausbildungen in den steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen.

Wie erfahre ich, ob ich zur IHK Bilanzbuchhalter Prüfung zugelassen werde?

Die IHK (Industrie- und Handelskammer) gibt Ihnen auf Anfrage eine zuverlässige Auskunft, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Dazu stellen Sie einen formfreien Zulassungsantrag bei Ihrer zuständigen IHK. Dem Antrag werden die entsprechenden Unterlagen wie IHK-Zeugnis über die Berufsausbildung (Kaufmannsgehilfenbrief) und Nachweise bzw. Zeugnisse des Arbeitgebers über abgeleistete Berufspraxis beigefügt. 

Die Entscheidung über die Zulassung der einzelnen Prüfungsbewerber fällt dann der Prüfungsausschuss der IHK. Sollte die erforderliche Berufspraxis noch nicht erfüllt sein, können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen, wann Sie erstmalig an der Bilanzbuchhalterprüfung teilnehmen können. Diese Prüfung über die Zulassung ist in der Regel kostenlos.