Voraussetzungen für die Bilanzbuchhalter Fortbildung
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Die wichtigste Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, nach Möglichkeit im kaufmännischen Bereich. Da die IHK ebenso viel Wert auf die Praxiserfahrung legt, muss außerdem Berufserfahrung nachgewiesen werden. Um die nötige Praxiserfahrung zu bekommen, sollte diese durch eine Tätigkeit in der Buchhaltung erlangt werden.. |
Speziell der Jahresabschluss, das Steuerrecht sowie die Kosten -und Leistungsrechnung sollten für angehende Bilanzbuchhalter keine Fremdworte sein. Diese Kenntnisse erlernen Sie in der Regel nur durch praktische Berufserfahrung im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen oder in einem Steuerberaterbüro.
Die erforderliche Berufserfahrung muss also einen Bezug zum Aufgabenfeld des IHK Bilanzbuchhalters haben (§ 2 der Prüfungsverordnung).
Besitzen Sie bereits einen Abschluss in einem wirtschafts-wissenschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Steuern und Bilanzen, ist Berufspraxis dennoch unbedingt erforderlich. Diese Buchhalter Kenntnisse müssen Sie anhand Ihrer Zeugnisse nachweisen können.
Zulassungsvoraussetzungen für die Bilanzbuchhalter Prüfung vor der IHK:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis.
oder - Ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wann muss die Berufserfahrung für die Ausbildung Bilanzbuchhalter erreicht sein?
Die vorgeschriebene Berufserfahrung muss erst zum Beginn des ersten Prüfungsteils erfüllt sein (§ 2 der Prüfungsverordnung). Die während der Dauer eines Lehrgangs erworbene Berufspraxis wird mit angerechnet. Mit den Buchhalter Kursen kann also schon vorher begonnen werden. Sie sparen dadurch viel Zeit!
Eine geringfügige Unterschreitung der vorgeschriebenen Berufspraxis wird von der IHK oft toleriert (Maximal drei Monate). Die erforderliche Berufspraxis findet jedoch ihre Begründung in der anspruchsvollen Bilanzbuchhalterprüfung, die ohne Berufserfahrung kaum zu bestehen ist.
Anforderungen, die an die zu erfüllende Berufspraxis gestellt werden
Wie bereits oben erwähnt, muss die Berufserfahrung wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) konkretisiert den § 2 der Prüfungs-Verordnung. Als Nachweis für eine qualifizierte Berufspraxis gelten bestimmte Kerntätigkeiten. Hierzu zählen vor allem GuV-Rechnung, Erstellung des Jahresabschlusses, sowie das Erstellen von Bilanz und Lagebericht.
Besitzt der Bewerber keine Erfahrung in diesen Tätigkeiten, muss eine qualifizierte Mitwirkung in anderen Bereichen des Rechnungswesens nachgewiesen werden. Dies können unter anderem Personalbuchhaltung, Materialbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung oder Planungen und Auswertungen im Rechnungswesen sein.
Wer bestimmt über die Zulassung zur Bilanzbuchhalter Fortbildung?
Die Zulassungsvoraussetzungen werden gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) von den Industrie- und Handelskammern festgelegt. Die Entscheidung über die Zulassung der einzelnen Prüfungsbewerber fällt der Prüfungsausschuss der IHK.
Bilanzbuchhalter Lehrgänge als Zulassungsvoraussetzung?
Grundsätzlich gehören Bilanzbuchhalter Lehrgänge nicht zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Bilanzbuchhalter Prüfung. Somit ist eine selbstständige Vorbereitung möglich. Allerdings belegen die meisten Prüfungsbewerber aufgrund der hohen Anforderungen einen Bilanzbuchhalter Kurs, welcher von verschiedenen Trägern in unterschiedlichen Varianten angeboten wird.
Häufige Voraussetzung für die Bilanzbuchhalter Fortbildung
Viele Lehrgangsteilnehmer in Bilanzbuchhalter Kursen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Bürokaufmann bzw. zur Bürokauffrau, Industrie- oder Groß- und Außenhandelskaufmann. Diese Erstausbildung ist eine gute Basis, um den Bilanzbuchhalter Kurs mit Erfolg zu bestehen.
Ebenso gute Voraussetzungen bieten Ausbildungen in den steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen.
Die Weiterbildung zum IHK Bilanzbuchhalter ist sinnvoll, wenn Sie Führungspositionen im Rechnungswesen übernehmen möchten oder die berufliche Selbstständigkeit anstreben.
Um im Bereich Rechnungswesen Karriere zu machen, ist ein Buchhalter Kurs Pflicht.
Wie erfahre ich, ob ich zur IHK Bilanzbuchhalter Prüfung zugelassen werde?
Ihre zuständige IHK gibt eine zuverlässige Auskunft, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Dazu stellen Sie einen formfreien Zulassungsantrag bei Ihrer zuständigen IHK.
Dem Antrag werden die entsprechenden Unterlagen wie IHK-Zeugnis über die Berufsausbildung (Kaufmannsgehilfenbrief) und Nachweise des Arbeitgebers über abgeleistete Berufspraxis beigefügt.
Danach erhalten Sie einen Zulassungsbescheid von der IHK, mit der Information, ob Sie zugelassen werden oder nicht. Sollte die erforderliche Berufspraxis noch nicht erfüllt sein, erhalten Sie auch Angaben darüber, wann Sie erstmalig an der Bilanzbuchhalterprüfung teilnehmen können.
Diese Prüfung über die Zulassungsvoraussetzungen ist in der Regel kostenlos.
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