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Fernlehrgang "Steuerrecht"


Durch die Steuer kann der Staat erheblich in die finanzielle Situation eines Unternehmens eingreifen. Diese können sich dagegen vor allem mittels des entsprechenden Know-Hows schützen.

Weiterbildung im Bereich Steuerrecht

In einem steuerrechtlichen Urteil des Bundesgerichtshofes heißt es: „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen“. Und genau an diesem Punkt setzt der Fernlehrgang „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“ an. Die Kursteilnehmer lernen hier, wo es Schlupflöcher im deutschen Steuerrecht gibt und wie man für sein eigenes Unternehmen Vorteile herausschlagen kann. Mit dem Wissen, welches hier vermittelt wird, können die Absolventen ihre Position im Unternehmen oder auch auf dem Arbeitsmarkt erheblich festigen oder verbessern.  

Fernlehrgang „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre " im Überblick

Voraussetzungen

Kaufmännische Grundkenntnisse

Lehrgangsbeginn

Jederzeit
Kostenloser 4-wöchiger Probeunterricht möglich

Lehrgangsdauer

9 Monate (mit etwa 10 Stunden wöchentlichem Arbeitsaufwand) eine Verlängerung um bis zum 6 Monaten ist möglich

Mögliche Lehrgangsinhalte

  • Abgabenordnung/Gesetz über die Finanzverwaltung/Finanzgerichtsordnung
  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Besteuerung der handelsrechtlichen Unternehmensformen
  • Umsatzsteuer

Abschluss

Zeugnis der jeweiligen Fernhochschule

Berufsaussichten / Tätigkeitsfelder

Finanzabteilungen von Unternehmen aller Branchen

Gut zu wissen Die Benutzung der umfangreichen Funkionen des Online-Campus ist in den Kosten aller drei Anbieter mit inbegriffen.

Anbieter

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An wen richtet sich der Fernlehrgang „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“?

Teilnehmer am Kurs „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“ brauchen kaufmännische Grundkenntnisse, welche idealerweise sowohl in einer entsprechenden Ausbildung als auch in einer beruflichen Tätigkeit gesammelt wurden. Von Vorteil können außerdem Grundkenntnisse über das deutsche Steuersystem sein – sie sind allerdings nicht zwingend notwendig. Die Zielgruppe des Lehrgangs „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“ setzt sich dabei vor allem aus Selbstständigen, Mitarbeitern von Finanz- oder Rechnungsabteilungen größerer Unternehmen, Personen und leitenden Positionen und Menschen mit Aufstiegsambitionen zusammen.

Welche Inhalte werden im Fernlehrgang „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“  vermittelt?

Der inhaltliche Schwerpunkt des Fernlehrgangs „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“ liegt auf steuerrechtlichen Entscheidungen, wie sie für mittelständische bis große Unternehmen relevant sind. Dabei werden unter anderem die wichtigsten Steuerregelungen zur Einkommenssteuer, zur Lohnsteuer, zur Körperschaftssteuer und zur Gewerbesteuer behandelt. Ziel ist es, dass die Absolventen selbstständig auf dem Niveau eines Fachangestellten tätig sein können, indem sie das Steuerrecht korrekt auf die steuerrechtlichen Vorgänge des Unternehmens anwenden und so die entsprechenden Erklärungen für das Finanzamt vorbereiten können.

Welche Vorteile bietet der Fernlehrgang „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“?

Das Besondere an dieser Weiterbildung zum Thema Steuerrecht ist die starke Fokussierung auf Problemstellungen, wie sie besonders in der Alltagspraxis der Wirtschaft häufig vorkommen. Außerdem werden die Teilnehmer auch auf die Erfordernisse einer steuerlichen Betriebsprüfung vorbereitet. Das deutschlandweit anerkannte Zertifikat, mit dem der Kurs „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“ abgeschlossen wird, kann den Absolventen sowohl den innerbetrieblichen Aufstieg als auch eine berufliche Neuorientierung ermöglichen. Mitarbeiter mit diesen steuerrechtlichen Kenntnissen können in einem Unternehmen eine beratende Funktion einnehmen oder auch selbstständig und eigenverantwortlich die entsprechende Funktion ausführen.

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