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Das Deutsche Steuerrecht - Ein Labyrinth auf vielen Paragraphen


Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der ganzen Welt. Kein Wunder also, dass man die Deutschen immer mit der Bürokratie assoziiert. Ist eine deutsche Steuererklärung doch erst einmal nichts anderes als pure Bürokratie. Dabei gibt es sogar vernünftige Hintergedanken beim Steuerrecht.

Was ist das Steuerrecht?

Das Steuerrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und setzt als Spezialgebiet von diesem die Erhebung der Steuern in Deutschland fest. Dabei werden die grundlegenden Regelungen über die Erhebung von Steuern über die Abgabenordnung bestimmt, andere Regeln sind in zahlreichen Einzelgesetzen festgehalten. Das Steuerrecht in Deutschland gilt als das komplizierteste und umfangreichste System der Welt. Es beinhaltet eine Vielzahl von Ausnahme- und Sonderregelungen, die eigentlich nur von einem Fachmann wirklich durchschaut werden können. Deswegen wird es nicht selten als ungerecht empfunden. Unter den Begriff des Steuerrechts fallen neben den eigentlichen Gesetzestexten auch noch die Finanzgerichtsbarkeit und die Steuerverwaltung. Vorschriften, die sich mit der Verteilung der Steuern und mit der Steuergesetzgebung an sich befassen, zählen allerdings nicht unter den Begriff „Steuerrecht“.

Das Wort „Steuer“ leitet sich dabei von dem althochdeutschen Wort „stiura“ ab, was so viel wie Stütze oder Beihilfe bedeutet. In der deutschen Abgabenverordnung in § 3, Absatz 1 ist folgende Definition für das Wort Steuer angegeben:
„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“

Die grundlegenden Regelungen zum Steuerrecht sind im Finanzverfassungsrecht niedergelegt. Dieses verteilt auch die Steuergesetzgebungshoheit, die Steuerertragshoheit und die Steuerverwaltungshoheit auf Bund, Länder und Gemeinden.

Steuerrecht

Wie ist das Steuerrecht aufgebaut?

Auf Grundlage des materiellen Steuergesetzes wird zwischen einem allgemeinen und einem besonderen Steuerrecht unterschieden. Diese setzen sich jeweils wieder aus verschiedenen Bereichen zusammen, die einzelne Gesetze zusammenfassen.

Allgemeines Steuerrecht:

  • Abgabenordnung – auch ‚Steuergrundgesetz‘; enthält alle grundlegenden Regelungen für alle anderen Steuerarten.
  • Bewertungsgesetz – regelt die einheitliche steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen
  • Finanzgerichtsordnung – enthält die Regelungen zur Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzgericht.
  • Finanzverwaltungsgesetz – regelt die besonderen Prozeduren in der Finanzverwaltung.

Beispiele für das besondere Steuerrecht sind:

  • Einkommenssteuergesetz – regelt die Besteuerung des Einkommens sogenannter natürlicher Personen.
  • Körperschaftssteuergesetz – regelt die Besteuerung des Einkommens sogenannter juristischer Personen.
  • Umsatzsteuergesetz – regelt die Besteuerung im Austausch von Leistungen.

Was sind die Prinzipien des Steuerrechts?

In Deutschland beruht das Steuerrecht auf den folgenden fünf Grundprinzipien:

  • Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit = Der Beitrag zur Finanzierung staatlicher Leistungen des Einzelnen, soll an seiner persönlichen, ökonomischen Leistungsfähigkeit gemessen werden.
  • Sozialstaatsprinzip = regelt als Postulat, aber nicht als rechtlich-bindende Regelung die Tatsache, dass Deutschland ein Sozialstaat ist und als solcher durch sozialstaatliche Maßnahmen auf die Wirtschaft einwirken darf.
  • Gesetzmäßigkeit der Besteuerung = Steuern dürfen in Deutschland nur auf Grundlage einer entsprechenden Gesetzeslage erhoben werden.
  • Gleichmäßigkeit der Besteuerung = Alle Steuerpflichtige müssen gleich behandelt werden. Parallel zum Bewertungsgesetz wird hier außerdem noch einmal festgelegt, dass Vermögenswerte einheitlich steuerlich bewertet werden müssen.
  • Nettoprinzip (Steuerrecht) = Auf Basis der Steuerbemessungsgrundlage wird festgelegt, dass jeder Erwerbstätige nur im Rahmen seiner persönlichen Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet hier. Hier haben viele Sonderregelungen vor allem zu Steuerfreibeträgen ihren Ursprung.

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