Die Bilanzbuchhalter Prüfung
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Ziel der Bilanzbuchhalter Kurse ist es auf die IHK Prüfung, welche aus zwei Prüfungsteilen besteht, vorzubereiten. Um an der Abschlussprüfung überhaupt teilnehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Zulassung zur Bilanzbuchhalter Prüfung haben wir hier zusammengefasst. |
Speziell der Jahresabschluss, das Steuerrecht sowie die Kosten -und Leistungsrechnung sollten für angehende Bilanzbuchhalter keine Fremdworte sein. Diese Kenntnisse erlernen Sie in der Regel nur durch praktische Berufserfahrung im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen oder in einem Steuerberaterbüro.
Die erforderliche Berufserfahrung muss also einen Bezug zum Aufgabenfeld des IHK Bilanzbuchhalters haben (§ 2 der Prüfungsverordnung).
Besitzen Sie bereits einen Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Steuern und Bilanzen, ist Berufspraxis dennoch erforderlich. Die Kenntnisse müssen Sie anhand Ihrer Zeugnisse nachweisen können.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Bilanzbuchhalter Prüfung vor der IHK kurz und knapp:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis.
oder - Ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wann muss die Berufserfahrung für die Bilanzbuchhalter Weiterbildung erworben sein?
Die vorgeschriebene Berufserfahrung muss erst bei Beginn des ersten Teil der Bilanzbuchhalter-Prüfung erfüllt sein (§ 2 der Prüfungsverordnung). Das bedeutet, dass die Kurse auch bequem parallel zum Beruf absolviert werden können, da diese Zeit ebenfalls als Berufspraxis angerechnet werden kann. Dadurch sparen Sie viel Zeit!
Eine geringfügige Unterschreitung der vorgeschriebenen Berufspraxis bei Antritt der Bilanzbuchhalter Prüfung wird von der IHK oft toleriert (maximal drei Monate). Schummeln dieser Art ist trotzdem nicht ratsam, da die anspruchsvolle Prüfung ohne Berufserfahrung kaum zu bestehen ist.
Anforderungen an die zu erfüllende Berufspraxis
Wie bereits oben erwähnt, muss die Berufserfahrung wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben, wie der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) als Zusatz zum § 2 der Prüfungs-Verordnung konkrtisiert. Als Nachweis für eine qualifizierte Berufspraxis gelten danach bestimmte Kerntätigkeiten. Besonders wichtig ist vor allem die GuV-Rechnung, die Erstellung des Jahresabschlusses, sowie das Erstellen von Bilanz und Lagebericht.
Besitzt der Bewerber keine Erfahrung in diesen Tätigkeiten, muss eine qualifizierte Mitwirkung in anderen Bereichen des Rechnungswesens nachgewiesen werden. Dies können unter anderem Personalbuchhaltung, Materialbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung oder Planungen und Auswertungen im Rechnungswesen sein.
Wer bestimmt über die Zulassung zur Bilanzbuchhalter Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen werden gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) von den Industrie- und Handelskammern festgelegt. Die Entscheidung über die Zulassung der einzelnen Prüfungsbewerber fällt der Prüfungsausschuss der IHK.
Bilanzbuchhalter Lehrgänge als Zulassungsvoraussetzung?
Grundsätzlich gehören Lehrgänge, die auf die Bilanzbuchhalter Prüfung vorbereiten nicht zu den Zulassungsvoraussetzungen. Somit ist eine selbstständige Vorbereitung möglich. Allerdings belegen die meisten Prüfungsbewerber aufgrund der hohen Anforderungen einen Kurs, welcher von verschiedenen Trägern in unterschiedlichen Varianten angeboten wird.
Häufige Voraussetzung für die Bilanzbuchhalter Weiterbildung
Viele Lehrgangsteilnehmer in Bilanzbuchhalter Kursen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Bürokaufmann bzw. zur Bürokauffrau, Industrie- oder Groß- und Außenhandelskaufmann. Diese Erstausbildung ist eine gute Basis für den späteren Beruf und kann wiederum bei der Prüfung als Berufserfahrung angerechnet werden. Ebenso gute Voraussetzungen bieten Ausbildungen in den steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen.
Die Weiterbildung zum IHK Bilanzbuchhalter macht außerdem nur dann Sinn, wenn Sie gewillt sind, Führungspositionen im Rechnungswesen zu übernehmen oder die berufliche Selbstständigkeit anzustreben.
Wie erfahre ich, ob ich zur IHK Bilanzbuchhalter Prüfung zugelassen werde?
Auskunft über eine Zulassung zur Bilanzbuchhalter Prüfung gibt Ihre zuständige IHK, nachdem sie einen entsprechenden formfreien Zulassungsantrag gestellt haben. Wichtig ist, dass diese die entsprechenden Unterlagen über Ihre Eignung zur Prüfung, wie Ihr IHK-Zeugnis über die Berufsausbildung (Kaufmannsgehilfenbrief) sowie den Nachweis des Arbeitgebers über die abgeleistete Berufspraxis, enthält.
Danach erhalten Sie einen Zulassungsbescheid von der IHK, mit der Information, ob Sie zugelassen werden oder nicht. Sollte die erforderliche Berufspraxis noch nicht erfüllt sein, erhalten Sie auch Angaben darüber, wann Sie erstmalig an der Bilanzbuchhalter Prüfung teilnehmen können.
Diese Prüfung über die Zulassungsvoraussetzungen ist in der Regel kostenlos.
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Die wichtigsten Voraussetzungen zur Prüfung sind eine mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren. Können Sie keine Ausbildung nachweisen, brauchen Sie mindestens eine Berufspraxis von 6 Jahren. |
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